Mit den rechtlichen Aspekten des Datenschutzes speziell für Fotografen befasst sich ein Kurs, den das Landesamt für audiovisuelle (AV-)Medien Anfang Februar anbietet. Im Mittelpunkt steht die Frage, was überhaupt fotografiert werden darf.
“Mit den heutig gültigen Privacy-Gesetzen ist es für Fotografen nicht mehr einfach zu entscheiden, was fotografiert werden darf und was nicht”, erläutert Referent Christian Platzer. Gerade beim Fotografieren von Menschen gebe es immer wieder Probleme rechlicher Art. Im Kurs des Landesamts für AV-Medien versucht Platzer deshalb, Licht ins Dunkel zu bringen, erörtert die gültigen Gesetze und zeigt Lösungsvorschläge auf.
Der Kurs findet am Mittwoch, 11. Februar, von 14.30 bis 18.00 Uhr statt, und zwar im Landesamt für AV-Medien im Landhaus 7, Andreas-Hofer-Straße 18, Bozen. Auch Anmeldungen werden dort entgegen genommen (Tel. 0471 412915; E-Mail: av-medien@provinz.bz.it; Web: www.provinz.bz.it/av-medien/wb). Die Teilnahme am Kurs ist kostenlos.
Hallo Harald!
Vielen DANK für den super Tipp! Habe mich gleich angemeldet! 🙂
LG
Martin
Hallo Harald,
auch von mir ein Dankeschön. Auch ich werde schauen ob ich dabei sein kann.
Grüße Hansjörg
sicherlich interessant für die die sich mit der rechtlichen lage noch nicht beschäftigt haben…
Normalerweisse findet man alles was ein fotograf rechtlich braucht im netzt unter:
“Diritti d’autore” und “diritto alla propria immagine” (art. 96 des italienischen urheberrechtgesetztes)
oder auch in deutsch : “urheberrecht” und “recht am eigenen bild” !
Denke aber das es weniger mit den aktuellen “privacy” gesetz (schutz und verarbeitung der eigenen persönlichen daten) zu tun hat und mehr mit den “urheberrecht” gesetzt, denn im privacy gesetzt wird gar nicht (oder nur sehr wenig) von den rechtlichen aspekten der fotografie und deren pubblicationen geschreiben !
deswegen ist es nicht ganz richtig in den Kurs über “datenschutz” und “Privacy” zu sprechen denn das privacy (datenschutz) gesetztes dient nur zur regelung und divulgierung der daten einer person (auch wenn meiner meinung nach ein foto auch normalerwiese private daten einer person sind)
michi hast recht. aber im Kurs geht es nicht um das Urherberrecht – Dirtitti d’autori des “Künstlers” und seinem Werk, sondern ausschließlich um die abgebildeten Personen und deren Rechte auf Privatsphäre oder unerlaubte Veröffentlichungen.
Rechte derer oder Einschränkung des Fotografen (wie man es sieht).
privacy umfasst nicht nur den Bereich Datenschutz und Verarbeitung, mittlerweile auch das waren der persönlichen Identität.
ja klaus es ghet nicht um das “Urheber gesetzt eines künstler”, aber die regelungen für die veröffentliguhn (was darf ich was darf ich nicht) von fotos von personen findet man nicht unter den “privacy” gesetz sonder unter den “Urheber” gesetzt “diritto alla propria immagine” und noch eienig kapitel.
ich kann ohne genemigung ein foto von zb. Durnwalder veröffentlichen aber nich eines von dir, auch wenn der Politiker auch ein recht auf privacy hat!
Im endeffekt ist es nur wichtig als fotograf zu wissen was darf ich und was darf ich nicht egel ob “privacy” oder “urheber ” und wenn man sich erkundigen möchte findet man unter den “privacy” gesetz nichts (oder ganz wenig) … da muss man im “urheber” gesetz nachschauen , wollte nur drauf hinweisen das es kein teil des privacv sondern ein teil des “Urheber” gesetzes ist. !
http://www.siae.it/documents/BG_normativa_leggedirittoautore.pdf
ab seite 19 (ab kapitel 87) findet man regelungen der fotografie und art. 96,97,98 sind di regelungen für die veröffentlichungen von fotos von personen… wobei es dann auch dettaliertere und genauere artikel darüber gibt.
artikel des gesutzbuches zum nachschlagen hast vollkommen recht, einem fotograf braucht eigentlich nur der Teil zu interessieren.
habe gerade den neuen privacy plan 2008/2009 unserer firma durchgesehen, da ist jetzt der teil wie noch 2006/2007 vom privacy gesetzt bei persönlichen veröffentlichen gestrichen worden, da das gesetzt vom anwender sprich fotografen in diritti autore darüber steht. jemand firma, person, künstler muss dich ja veröffentlichen und dann wird das gesetzt desjenigen angewandt nicht mehr das privacy das ja einem persönlich zuspricht.
hier hat einer mal eine kleine zusammenfassung gestellt:
http://www.photorevolt.com/articoli_id_61.html
http://www.photorevolt.com/articoli_id_62.html
http://www.fotototino.it/legge_privacy_fotografia_scuola_catanzaro_e_dps.html
danke für die Infos, wegen Kurs aber auch der Statements von Michi und Klaus